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III 2024 79

Umwelt-, Heimat- und Naturschutzrecht (Denkmalpflege: Höhe des Kantonsbeitrags)

Sz Verwaltungsgericht · 2024-11-27 · Deutsch SZ
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2024 79Entscheid vom 27.November 2024Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, Präsidentlic.iur. Karl Gasser, RichterMonica Huber-Landolt, RichterinMLaw Fiona Schuler, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________ AG,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. HSG B.________,gegenRegierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Bildungsdepartement, Kollegiumstrasse 28,Postfach 2190, 6431Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandUmwelt-, Heimat- und Naturschutzrecht (Denkmalpflege:Höhe des Kantonsbeitrags)Sachverhalt:Die A.________ AG (nachstehend: Bauherrschaft) ist Eigentümerin des Grundstückes KTN________, ________. Auf dem Grundstück befindet sich das Gebäude Nr.________ bzw. die "C.________". Die "C.________" wurde 1858 gebaut und als Produktionsstätte von Fäden, Garnen und Webereiprodukten genutzt. Nachdem die Produktion im Jahr 1996 eingestellt worden war, diente das Gebäude "C.________" über 20 Jahre lang ausschliesslich als Lagergebäude.Die Bauherrschaft plant einen Umbau der "C.________". Das Bauprojekt umfasst den Einbau von 22 Wohnungen sowie Gewerbeflächen in das bestehende Gebäude. Die Wohnfläche beträgt rund vier Fünftel und die Gewerbefläche rund einen Fünftel der Gesamtfläche. Am 12. Januar 2022 wurde die entsprechende Baubewilligung erteilt.Auf Ersuchen der Bauherrschaft vom 23. August 2022 hat der Regierungsrat die "C.________" mit RRB Nr.919 vom 29. November 2022 unter Denkmalschutz gestellt und als Objekt von regionaler Bedeutung eingestuft (KSI [Kantonales Schutzinventar]-Nummer 01.226). Dabei wurde das Schutzziel II mit der Pflicht zur Erhaltung des äusseren Erscheinungsbildes und zur Bewahrung der Raumstrukturen im Sinne von

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Entscheid vom 27.November 2024

Besetzung

lic.iur. Achilles Humbel, Präsident

lic.iur. Karl Gasser, RichterMonica Huber-Landolt, Richterin

MLaw Fiona Schuler, a.o. Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________ AG,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. HSG B.________,

gegen

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Bildungsdepartement, Kollegiumstrasse 28,Postfach 2190, 6431Schwyz,Vorinstanzen,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,

Bildungsdepartement, Kollegiumstrasse 28,Postfach 2190, 6431Schwyz,

Gegenstand

Umwelt-, Heimat- und Naturschutzrecht (Denkmalpflege:Höhe des Kantonsbeitrags)

Die A.________ AG (nachstehend: Bauherrschaft) ist Eigentümerin des Grundstückes KTN________, ________. Auf dem Grundstück befindet sich das Gebäude Nr.________ bzw. die "C.________". Die "C.________" wurde 1858 gebaut und als Produktionsstätte von Fäden, Garnen und Webereiprodukten genutzt. Nachdem die Produktion im Jahr 1996 eingestellt worden war, diente das Gebäude "C.________" über 20 Jahre lang ausschliesslich als Lagergebäude.

Die Bauherrschaft plant einen Umbau der "C.________". Das Bauprojekt umfasst den Einbau von 22 Wohnungen sowie Gewerbeflächen in das bestehende Gebäude. Die Wohnfläche beträgt rund vier Fünftel und die Gewerbefläche rund einen Fünftel der Gesamtfläche. Am 12. Januar 2022 wurde die entsprechende Baubewilligung erteilt.

Auf Ersuchen der Bauherrschaft vom 23. August 2022 hat der Regierungsrat die "C.________" mit RRB Nr.919 vom 29. November 2022 unter Denkmalschutz gestellt und als Objekt von regionaler Bedeutung eingestuft (KSI [Kantonales Schutzinventar]-Nummer 01.226). Dabei wurde das Schutzziel II mit der Pflicht zur Erhaltung des äusseren Erscheinungsbildes und zur Bewahrung der Raumstrukturen im Sinne von